Wieder hat sich eine US-Brigade auf Truppenübungsplätzen in Bayern auf ihren nächsten
Kampfeinsatz in dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in Afghanistan vorbereitet, obwohl
nach Artikel 26 unseres Grundgesetzes die Vorbereitung von Angriffshandlungen auf dem
Boden der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig und strafbewehrt ist.