Mit der neuen EU-Verordnung für die Polizeiagentur Europol sollen die Bundespolizei, der Zollfahndungsdienst und alle 16 Länderpolizeien künftig direkt auf Analysedatenbanken in Den Haag zugreifen können. Dies geht aus dem „Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes“ hervor, den die Bundesregierung gestern im Entwurf veröffentlicht hat.
Hintergrund ist die Änderung der Rechtsgrundlage für Europol, wonach die Agentur nach dem Lissabon-Vertrag nunmehr vollends vergemeinschaftet ist. Der Europol-Ratsbeschluss von 2009 wurde deshalb durch eine EU-Verordnung ersetzt. Sie regelt die Informationsverarbeitung nicht mehr systembezogen für die verschiedenen Europol-Datenbanken, sondern definiert verschiedene Verarbeitungszwecke. Außerdem wird der Kreis der Zugriffsberechtigten auf weitere Behörden vergrößert. Mit Einschränkungen ist sogar der Vollzugriff möglich.