27.08.2011 - 10:47 [ Die Wahrheit brennt! ]

Der Rettungsschirm – oder ein kalter Staatsstreich?

Während der Weimarer Republik wurde erstmalig, das sonst dem Kaiser vorbehaltene Budgetrecht dem Reichstag übergeben und bis Heute prägte dieses Budgetrecht des Parlaments das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 110 des Grundgesetzes legt das „Königsrecht“ des Parlaments fest, wonach die Regierung keinen Cent ohne Zustimmung des Bundestags ausgeben darf. Es sei das „Kronjuwel des Parlaments“, sagt Verfassungsrichter Udo Di Fabio: „Wenn der Souverän beginnt, es zu verpfänden, könnte seine Freiheit begrenzt werden.“ Genau dass geschieht gerade in ganz Europa und es sieht aus wie ein kalter Staatstreich gegen Europas Demokratien.