Was vielleicht auch ganz wichtig ist: Schließlich ist das Parlamentarische Kontrollgremium auch deswegen ein zahnloses Kontrollinstrument, weil alle Kontrollbefugnisse an eine Mehrheitsentscheidung des Gremiums gebunden sind. Das bedeutet etwa, dass eine Kontrolle der Datenbank der Nachrichtendienste vor Ort oder die Anhörung eines Mitarbeiters nicht von einem einzelnen Abgeordneten des Gremiums durchgesetzt werden kann. Vielmehr ist hierzu – lassen Sie mich das kurz sagen – ein Mehrheitsbeschluss des Gremiums erforderlich, und im Gremium verfügen die Regierungsfraktionen jedoch über die Mehrheit.