05.07.2014 - 14:07 [ Hans Christian Ströbele, Mitglied des Bundestages / Facebook ]

Der Generalbundesanwalt muß nun endlich auch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen anlaß- und verdachtsloser Massenausspähung der IT-Kommunikation von Millionen von Bundesbürgern einleiten.

Nicht nur ein „Anfangsverdacht“ ist gegeben, sondern bereits die Grundlage für weitgehende Maßnahmen im Ermittlungsverfahren und gar für eine Anklage. Herr Generalbundesanwalt walten Sie endlich Ihres Amtes.