Nicht nur ein „Anfangsverdacht“ ist gegeben, sondern bereits die Grundlage für weitgehende Maßnahmen im Ermittlungsverfahren und gar für eine Anklage. Herr Generalbundesanwalt walten Sie endlich Ihres Amtes.
Nicht nur ein „Anfangsverdacht“ ist gegeben, sondern bereits die Grundlage für weitgehende Maßnahmen im Ermittlungsverfahren und gar für eine Anklage. Herr Generalbundesanwalt walten Sie endlich Ihres Amtes.