Am 30.11.2011 wurde die Organklage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / die Grünen (in Prozeßstandschaft für den Bundestag) gegen die Bundesregierung verhandelt. Es ging den Grünen darum, so umfassend und frühzeitig in Angelegenheiten der EU informiert zu werden, wie dies Art. 23 Abs. 2 GG und das dazu gehörende Gesetz EUZBBG verlangen.