Laut Bundesregierung ist der ESM ein völkerrechtlicher Vertrag, „der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde“. Deshalb lehnt sie die vom Bundesrat geforderten demokratischen Mitbestimmungsrechte ab.
Laut Bundesregierung ist der ESM ein völkerrechtlicher Vertrag, „der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde“. Deshalb lehnt sie die vom Bundesrat geforderten demokratischen Mitbestimmungsrechte ab.