Erneut kündigte Premierminister Manuel Valls am Nachmittag an, auf das juristische Instrument des Verfassungsartikels »49-3« zurückzugreifen. Diese Verfahrensregel erlaubt es, einen Gesetzestext auch ohne Aussprache im Parlament zu verabschieden. Letztere kann entweder einem Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit zustimmen, oder der Entwurf gilt als verabschiedet. Nach geltenden Regeln darf eine Regierung den Artikel zwar nur einmal pro Sitzungsperiode (von Oktober bis Juli) verwenden. Aber handelt es sich um denselben Text, dann wird der mehrfache Rückgriff auf diese Handhabe zur Knebelung der Abgeordneten nur einmal gezählt.