Ein Interview mit der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin, die jetzt beim Bundesverfassungsgericht gegen den ESM und den Fiskalpakt klagt
Was unterscheidet den ESM und Fiskalpakt von anderen EU-Verträgen und warum ist er ihrer Meinung nach grundgesetzwidrig?
Herta Däubler-Gmelin: Beide Verträge nehmen dem Bundestag einen wichtigen Teil seines Rechts zur Gestaltung des Haushalts, also der Bestimmung darüber, was wann wo und wie mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger gemacht oder nicht gemacht werden soll. Das wird jetzt nach Europa transferiert – aber leider nicht zu dem wenigstens gewählten Europaparlament, sondern zu Banken, der Europäischen Kommission und zu den Euro-Regierungen.