Für die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) muss der Bundestag einer Änderung der Europäischen Verträge zustimmen. Mit dem Gesetzentwurf (17/9047), der am Donnerstag im Plenum debattiert wird, erfolgt die Zustimmung zur Änderung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). CDU/CSU und FDP legten dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.