Bundestagspräsident Norbert Lammert dazu, Auszug 20 Uhr ARD Tagesschau 29.06.2016 (hier gespiegelt), 8.24 min:
„Die Mitwirkung der Bundesregierung am Inkraftsetzen der Regelungen dieses Vertrages setzt wiederum nach unserer Rechtslage zwingend die Zustimmung des deutschen Bundestages voraus“
Meiner bescheidenen Auffassung nach ist da nun schlicht Folgendes passiert: Juncker ist vorgeschickt worden und wurde, nach Widerspruch u.a. des deutschen Parlamentspräsidenten, wieder zurückgepfiffen.