Darüber hinaus zieht die Regierung zwei weitere Grundlagen heran: Die UN-Charta, insbesondere das in Artikel 51 vorgesehene Selbstverteidigungsrecht sowie die im Vertrag über die Europäische Union (AEUV) festgeschriebene Beistandspflicht nach Art. 42 Abs. 7. Der französische Präsident François Hollande hat die EU-Partner unter Berufung auf diesen Artikel um Hilfe gebeten.