Laut Verfassungsgericht müsse dem Mitgliedsstaat ein “Übergewicht von Aufgaben und Befugnissen” verbleiben. Die europäische Integration habe aber bereits ein Niveau erreicht, “das sich von einem Staat nicht wesentlich unterscheidet”, sagte Huber. “Wenn das Wahlrecht noch Sinn machen soll, dann muss es politische Gegenstände geben, über die der Bürger mit seiner Wahl verantwortliche Entscheidungen treffen kann.”