Mit einem Beschluss vom 13. Oktober, dessen schriftliche Begründung vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, hat das Bundesverfassungsgericht dem Auslandsgeheimdienst BND einen Freibrief für die unkontrollierte Überwachung von Kommunikationsdaten ausgestellt. Der zweite Senat entschied, dass die Bundesregierung die sogenannten NSA-Selektorenlisten nicht an den Untersuchungsausschuss des Bundestags übergeben muss. Die Zusammenarbeit der Geheimdienste sei wichtiger als deren Kontrolle.