Der Ausschuss stimmte den vorgeschlagenen Optimierungen unter der Maßgabe zu, dass bei Festlegung des Absicherungsvolumens die vom Rettungsfonds zu tragende Entschädigungshöhe quantitativ begrenzt wird.
Der Ausschuss stimmte den vorgeschlagenen Optimierungen unter der Maßgabe zu, dass bei Festlegung des Absicherungsvolumens die vom Rettungsfonds zu tragende Entschädigungshöhe quantitativ begrenzt wird.