Nicht nur die Weitergabe von Telefonnummern “identifizierter ausländischer Terroristen” ist heikel: Denn es ist bekannt, dass der US-Geheimdienst CIA die Opfer tödlicher Drohnenangriffe auch durch die Lokalisierung mitgeführter Mobiltelefone vornimmt. Wenn Daten aus Deutschland über Europol und Interpol ans US-Militär gelangen, könnte gegen das BKA wegen einer Mitbeteiligung an den “gezielten Tötungen” vorgegangen werden. Zuständig für derartige Verfahren ist die Bundesanwaltschaft, die für Ermittlungen dann das BKA beauftragt. Die Behörde müsste also gegen sich selbst ermitteln.