„Gezielte Tötungen sind außerhalb von bewaffneten Konflikten völkerrechtswidrig“, erklärte Oppermann, der im Wahlkampfteam von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück für die Innenpolitik zuständig ist. Die Regierung werde das in der Sitzung des Kontrollgremiums klären müssen, das am Montag tagt.