(2.8.2016) Eine Umschichtung der bestehenden Portfolios wäre problematisch, weil sich ansonsten Mitglieder der Brüsseler Behörde, die von der Umverteilung betroffen wären, im Europaparlament einem Hearing stellen müssten – denn bevor ein EU-Kommissar seinen Posten antreten kann, muss er von den Europaabgeordneten für ausreichend qualifiziert befunden werden (das Urteil des Parlaments ist für Juncker zwar nicht bindend, eine Missachtung der Abgeordneten käme aber einem Affront gleich). Um Unruhe zu vermeiden, wurde also ein neuer Posten geschaffen.