Eine strategische Überwachung der Telekommunikation innerhalb von Deutschland selbst ist keiner deutschen Behörde erlaubt. Kommunikation, die nur im Ausland stattfindet, die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung, glaubt der BND beliebig überwachen zu dürfen, auch wenn es dazu noch kein Gesetz gibt. Das wurde gerade erst geschrieben, ist aber noch nicht verabschiedet worden.