30.03.2016 - 08:34 [ Raven Homepage ]

BMI-Pressemitteilung der Bundesregierung vom 20.05.1999 zu ENFOPOL 98

In der Tagespresse, in Fachzeitschriften und im Internet werden seit Ende letzten Jahres Nachrichten über ein angebliches System der Europäischen Union zur totalen Überwachung jeglicher Art von Telekommunikation verbreitet. Dadurch würden Grundrechte ausser Kraft gesetzt, sonstige Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verletzt und der Telekommunikationsindustrie immense zusätzliche Kosten aufgebürdet.

Dazu teilt die Bundesregierung mit:

Die laufenden Arbeiten an einer Ratsentschliessung betreffend die Telekommunikationsüberwachung sind grundlegend missverstanden worden.

Eine Initiative des Europäischen Rates zum Aufbau einer europäischen Überwachungsstruktur gibt es nicht.

Worum es geht, ist der in den Ratsgremien der EU beratene Entwurf einer Ratsentschliessung zur rechtmässigen Überwachung von Telekommunikation in bezug auf neue Technologien. Er trägt die Dokumentenbezeichnung ENFOPOL 98 rev. 2″. Dieser Entwurf schreibt die Ratsentschliessung vom 17. Januar 1995 fort. Diese beschreibt in Form einer Empfehlung an die Mitgliedsstaaten der EU ohne unmittelbare Rechtswirkung technische Anforderungen an diejenigen, die Telekommunikationsdienste betreiben, zur Anwendung der nationalen Vorschriften über die rechtmässige Überwachung des Fernmeldeverkehrs. ENFOPOL 98 will lediglich klarstellen, dass die 1995 den Mitgliedsstaaten empfohlenen technischen Anforderungen auch für innovative Techniken auf dem Telekommunikationssektor wie Satellitentelefon und Individualkommunikation über das Internet (e-mail) gelten.

Die Pflicht der Betreiber, notwendige technische Vorkehrungen zu treffen, um eine nach nationalem Recht angeordnete Überwachungsmassnahme durchführen zu können, ergibt sich dabei aus dem Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten.