18.05.2012 - 16:00 [ Gulli ]

BfDI: Speicherung der Daten deutscher Domaininhaber nicht zulässig

Das FBI und andere US-amerikanische Strafverfolgungsbehörden verlangen, dass die bei der Registrierung anfallenden Kommunikationsdaten und weitere Angaben von Domaininhabern von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) gespeichert werden sollen. Selbst nach Löschung der Domain sollen die Daten 2 Jahre vorgehalten werden. Nach deutschem Recht ist das Vorgehen nicht legal.