Gegenstand der Erörterungen waren unter anderem der Umfang und die Modalitäten der Anhörung der Bundesrechtsanwaltskammer als „sachkundige Dritte“ in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zum Gerichtshof der Europäischen Union und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.