Bertelsmann und der ECFR haben im August 2011 verschiedene Akzente gesetzt, um verfassungsmäßige und Uno-Vorschriften, die ihnen im Weg sind, auszuhebeln.
Eine Betrachtung beider Vorgänge in einem Artikel scheint uns angemessen, da deren Wirkungen dazu angetan sind, einander zu verstärken, und weil Bertelsmann im Rat des European Council on Foreign Relations vertreten ist.