Zu Verhandlungsbeginn am Dienstag in Karlsruhe kündigte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle eine „verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung“ der Klagen an, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne.
Zu Verhandlungsbeginn am Dienstag in Karlsruhe kündigte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle eine „verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung“ der Klagen an, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne.