Aus dem Gesetzentwurf geht auch hervor, dass Banken künftig Staatsanleihen in eine Bad Bank unter dem Dach des SoFFin auslagern können. In der ersten Auflage des SoFFin von 2008 bis 2010 war das nur für toxische Wertpapiere möglich.
Aus dem Gesetzentwurf geht auch hervor, dass Banken künftig Staatsanleihen in eine Bad Bank unter dem Dach des SoFFin auslagern können. In der ersten Auflage des SoFFin von 2008 bis 2010 war das nur für toxische Wertpapiere möglich.