(21.7.2017) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde der Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht zur Entscheidung angenommen. Laut Bundesverfassungsgericht habe „Reporter ohne Grenzen“ nicht glaubhaft genug dargelegt, dass die sie von einer BND-Überwachung betroffen gewesen sei, teilte die Organisation am Freitag in Berlin mit.