01.03.2017 - 13:36 [ Auswärtiges Amt ]

Außenminister Gabriel zum Fall Deniz Yücel

Wer seiner journalistischen Arbeit nachgeht, steht nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Türkei unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Presse- und der Meinungsfreiheit.

Bei allen Maßnahmen des Staates muss das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit Berücksichtigung finden, und besonders gilt das für die Strafjustiz. Sie darf in keinem Land, das für sich in Anspruch nimmt, demokratisch zu sein und den Menschenrechten Folge zu leisten, im Einsatz gegen Journalistinnen und Journalisten, missbraucht werden.