16.05.2013 - 16:25 [ Unser Politikblog ]

Aufruf an die griechische Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum

am 21.11.2012 habe ich beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Anzeige erstattet gegen unbekannt wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch vorsätzliche und gleichzeitig systematische und groß angelegte Schädigung der Gesundheit der griechischen Bevölkerung (Art.7 Abs. 1 lit. k Römisches Statut).

Jeder hat das Menschenrecht auf das für den jeweiligen Menschen erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (Art. 12 Uno-Sozialpakt). Außerdem wird das Recht auf Gesundheit geschützt für Frauen durch Art. 12 Uno-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und für Kinder durch Art. 24 Uno-Kinderrechtskonvention (CRC). Außerdem müssen Kinder gem. Art 19 CRC vor Schäden geschützt werden. Daraus folgt, dass beim Recht auf Gesundheit weniger gespart werden darf als bei jedem anderen sozialen Menschenrecht.