Du hast »Widerspruch« eingelegt; doch Widerspruch hat bei einer »Sanktion« keine aufschiebende Wirkung; einmal verhängt, bleibt die mittelalterliche Leibesstrafe in Kraft bis zum finalen Gerichtsurteil. Bis dahin können Jahre vergehen Die DGB-Rechtsschutzabteilung schrieb mir von Fällen, die nach sieben Jahren nicht abgeschlossen waren.