(04.07.) Wir sind uns bewusst, dass Sie vor einer schwierigen Situation stehen. Allerdings wäre eine Unterzeichnung und nachfolgende Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Seiten des Verfassungsgerichtshofes unter Aspekten der Rechtssicherheit und Glaubwürdigkeit der österreichischen Politik wohl noch viel problematischer. Denn unser Verständnis der Materie ist, dass der Vertrag in Österreich zwar nicht angewendet werden darf, wenn der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil das nicht verfassungsmäßig korrekte Zustandekommen feststellt, die völkerrechtliche Verpflichtung zur Einhaltung und Umsetzung des Vertrages bliebe allerdings bestehen. Diese Situation einer Verfassungskrise in Österreich ist unter allen Umständen zu vermeiden.