Der Artikel 110 der griechischen Verfassung legt die Bedingungen für solch eine Änderung fest. Demnach kann eine Verfassungsänderung nur durch die Zustimmung von zwei aufeinanderfolgenden Parlamenten und erst fünf Jahre nach der letzten Gesetzesänderung stattfinden. Das griechische Parlament hat eine Änderung der Verfassung zuletzt am 27. Mai 2008 vorgenommen.