Gefragt nach den Plänen der Bundesregierung, den Euro-Rettungsschirm auszuweiten, und nach der Rolle Karlsruhes dabei, sagte der Bundespräsident im April: „Ich sehe das noch nicht, dass diese Bereitschaft der Regierung konterkariert werden wird vom Bundesverfassungsgericht.“
Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, und zwar genau, wie Gauck es nicht erwartet hatte.