Amnesty International zieht vor das Bundesverfassungsgericht: Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat die Menschenrechtsorganisation in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das G10-Gesetz eingereicht. Dieses Gesetz erlaubt dem Bundesnachrichtendienst (BND) die massive Überwachung internationaler Kommunikation – ohne konkrete Verdachtsmomente. Damit ist das Menschenrecht auf Privatsphäre bedroht.
Die anlasslose Überwachung internationaler Kommunikation durch den Bundesnachrichtendienst schafft das Telekommunikationsgeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes praktisch ab und bedroht so die Privatsphäre sowie die Meinungsfreiheit. Darum hat die deutsche Sektion von Amnesty International mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das G10-Gesetz eingelegt.