12.12.2014 - 18:08 [ Linksfraktion ]

Alexander Neu: Entsendung der Bundeswehr in den Irak ohne UN-Mandat ist Verfassungsbruch

Der Bundestag kann dem von der Bundesregierung beabsichtigten Mandat für einen Einsatz der Bundeswehr im Irak nicht zustimmen, ohne einen Verfassungsbruch zu begehen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig. Die Bundeswehr darf gemäß Artikel 24 GG nur im Rahmen eines ‚Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit‘ in einen Auslandseinsatz geschickt werden. Genau dies aber ist die so genannte Koalition der Willigen nicht.