Wäre das Gesetz in Kraft getreten, so wäre die Überwachung mit Videokamera in privaten, staatlichen Unternehmen, Institutionen und öffentlichen Plätzen gesetzlich vorgeschrieben gewesen wie Ämter, Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten, private Bereiche für Kinder wie Spielplätze.