Wenn an diesem Donnerstag die ESM-Gesetzesvorlagen in den Bundestag eingebracht werden, gibt es eine große Lücke. An der Stelle, an der die Beteiligungsrechte des Parlaments geregelt werden sollen, steht bislang nur (…). ‚Der Entwurf zum ESM-Finanzierungsgesetz ist unvollständig. Er dürfte folglich gar nicht gelesen werden‘, urteilt Christoph Degenhart, Staatsrechtsprofessor an der Universität Leipzig. Er steht mit seiner Einschätzung nicht allein. ‚Ich halte dieses Gesetz nicht für verfassungskonform eingebracht. Der Entwurf lässt bewusst Lücken in wesentlichen Punkten und das verletzt Vorschriften über das Gesetzgebungsverfahren im Grundgesetz‘, meint Hanno Kube, Professor für Öffentliches Recht an der Universität in Mainz.