21.11.2016 - 15:16 [ Bundesgerichtshof ]

1 BGs 125/16, 1 ARs 1/16 BESCHLUSS vom 11. November 2016: In dem Verfahren gemäß § 17 Abs. 4 PUAG .. als Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages

Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat nochmals über Ziffern II.1.a) und b) des von den Antragstellern am 8. Oktober 2015 gestellten Antrags, die Bundesregierung zu ersuchen, unverzüglich die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen S. in Deutschland zu schaffen (insbesondere pass- und ausländerrechtliche Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt sowie Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes) und dem Ausschuss mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt sie die genannten Voraussetzungen herstellen kann (Ausschussdrucksache 423), abzustimmen und ihm – sollte er weiterhin von einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses unterstützt werden – zu Ziffern II. 1.a) und b) – zumindest mehrheitlich – zuzustimmen.