Der Anwalt des Bundespräsidenten, Gernot Lehr, hat der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ schon am 23. Dezember Presseanfragen zur Kreditaffäre Wulffs weitergeleitet. Seiner eigenen Stellungnahme zufolge fallen solche Informationen unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.