Erstens: Zwischen angeklagten Straftätern und „Normalbevölkerung“ bestehen relevante Unterschiede in fast allen oben genannten psychopathologischen, sozialen und psychologischen Bereichen.
Erstens: Zwischen angeklagten Straftätern und „Normalbevölkerung“ bestehen relevante Unterschiede in fast allen oben genannten psychopathologischen, sozialen und psychologischen Bereichen.