Er sieht vor, dass unter anderem Informationen darüber, wer wann wie lange mit wem telefoniert oder eine SMS schickt, in Deutschland zehn Wochen lang gespeichert werden, damit Ermittler darauf zugreifen können. Informationen über den Aufenthaltsort der Kommunizierenden, die Standortdaten, sollen vier Wochen lang gespeichert bleiben. Ein Tatverdacht oder anderer Anlass ist dafür nicht erforderlich, die Vorratsdatenspeicherung erfolgt anlasslos.