Ihm zufolge „wurden in dem von Russland abgelehnten Entwurf die Formulierungen über die Unzulässigkeit einer bewaffneten Einmischung von außen nicht berücksichtigt“.
Ihm zufolge „wurden in dem von Russland abgelehnten Entwurf die Formulierungen über die Unzulässigkeit einer bewaffneten Einmischung von außen nicht berücksichtigt“.