16.12.2010 - 17:36 [ arbeitsagentur.de ]

Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit lehnt Auflage der Bundesregierung zur Insolvenzgeldumlage als rechtswidrig ab.

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushalt der BA für 2011 ohne die von der Bundesregierung geforderte Genehmigungsauflage zur Insolvenzgeld-Umlage erneut festgestellt. Der Verwaltungsrat sieht es als rechtlich zwingend an, den Überschuss in Höhe von 1,12 Milliarden Euro aus der Insolvenzgeld-Umlage 2010 in das Jahr 2011 zu übertragen, weil diese Mittel nur für die Finanzierung von Insolvenzgeld eingesetzt werden dürfen. Es wäre zweckwidrig und damit ein Missbrauch, diese Gelder zur Deckung des in diesem Jahr entstehenden Defizits in der Arbeitslosenversicherung heran zu ziehen.