Wie nach der mündlichen Verhandlung am 25. September zu erwarten war, erklärte das Freiburger Verwaltungsgericht in der, am heutigen 19. Oktober bekanntgegebenen Entscheidung, polizeirechtliche Aufenthalts- und Betretensverbote sowie Meldeauflagen der Stadt Freiburg nachträglich für rechtswidrig. Diese wurden im August/September 2014 gegenüber zwei Angehörigen der Freiburger Ultraszene (polizeiliche Einschätzung) verhängt.