15.07.2015 - 06:12 [ Heise ]

Verwaltungsgericht Berlin stoppt `Krachmacherstraße´

Der Erlaubnisbescheid für die Veranstaltung ist aber auch deshalb rechtswidrig, weil er nicht an die eigentlichen Veranstalter – die Eltern der Kinder, die gar keinen Antrag gestellt hatten – ging, sondern an das Jugendamt, das „das freie Spielen [weder] vorbereitet und organisiert“ hat. Hinzu kommt, dass die sofortige Vollziehbarkeit dieses Erlaubnisbescheids nicht ausreichend begründet wurde.