Obwohl der Spion in diesem Fall für den Bund tätig war, konnte die BA den Datenklau in der Schweiz, an dem er beteiligt gewesen sein soll, nicht auf sich beruhen lassen. 2016 weitete sie die Ermittlungen gar noch aus: auf die Deutschen Werner M. und Wilhelm D., zwei Ex-Spione des deutschen Geheimdienstes BND. Sie sollen M. beauftragt haben, die Bankdaten zu beschaffen.
Hier nahm das Unglück seinen Lauf. Als Beschuldigte hatten Werner M. und Wilhelm D. das Recht auf Akteneinsicht. So gelangten die Vernehmungsprotokolle an sie – und anschliessend an die deutschen Strafverfolger. Denn Werner M. muss sich derzeit wegen Steuerhinterziehung in Bochum vor Gericht verantworten.