Langfristig wird es sicher auch eine Diskussion geben, warum Linke und AfD bei der Wahl der Verfassungsrichter nicht mitreden können. Die bisherige Situation ist aber eine Folge des Zwei-Drittel-Wahlrechts, das nicht darauf abzielt, die ganze Breite des politischen Spektrums abzubilden. Vielmehr sollen sich die Parteien der linken und rechten Mitte verständigen, damit Deutschland ein pluralistisch besetztes, aber einigungsfähiges Verfassungsgericht bekommt.