Das sächsische Versammlungsgesetz ist nicht mit der Verfassung vereinbar, urteilen die Richter in Leipzig. Die schwarz-gelbe Regierung hatte Demonstrationen an Orten von herausragender historischer Bedeutung verboten.
Das sächsische Versammlungsgesetz ist nicht mit der Verfassung vereinbar, urteilen die Richter in Leipzig. Die schwarz-gelbe Regierung hatte Demonstrationen an Orten von herausragender historischer Bedeutung verboten.