Die Kontenabrufersuchen deutscher Behörden sind 2013 deutlich angestiegen, von insgesamt 72.578 Kontenabrufersuchen im Vorjahr auf 102.416 Kontenabrufersuchen bis Ende September 2013. Dies ist bereits heute ein Anstieg von über 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Dazu stellt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar fest: „Das Kontenabrufverfahren wurde 2002 mit der Begründung eingeführt, die Finanzströme des Terrorismus aufzudecken. Hierfür wurde eine zentrale Abrufmöglichkeit für die Daten aller Konteninhaber in Deutschland eingerichtet. In den Folgejahren wurden die Befugnisse zum Abruf stark ausgeweitet: Finanzämter, Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher und viele andere Behörden nutzen inzwischen das Abrufverfahren.“