Das Gericht hatte Polen im vergangenen Juli verurteilt, jeweils 100.000 Euro Entschädigung an zwei bis heute nicht verurteilte Terrorverdächtige zu zahlen. Sie waren in einem geheimen Gefängnis im Nordosten Polens gefangen gehalten und nach eigenen Angaben gefoltert worden. Das Gericht entschied, die polnische Regierung habe mit der Genehmigung des Verhörzentrums die Misshandlungen möglich gemacht und sei in eine Komplizenrolle geraten.