Ein Rechtsstreit um die Blockaden von Neonazi-Aufmärschen 2011 in Dresden geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft Dresden bestätigte am Mittwoch der Nachrichtenagentur epd, dass sie gegen das Urteil gegen einen 36-jährigen Berliner Berufung eingelegt hat. Die verhängte Strafe von knapp zwei Jahren sei nicht ausreichend, hieß es zur Begründung.